Sicherheitsglas

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Regeln für Sicherheitsglas

Wenn Sie Fenster und Türen bestellen, sollten Sie sich im Voraus mit der geltenden Bauordnung auseinandersetzen, da diese vorgibt, wann und wo Sicherheitsglas verbaut werden muss.

 

In der norm DIN 18008 heißt es:
„Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 80 cm über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.“
(Teil 1, Punkt 5.1.4)
 

Dies bedeutet, dass folgende Fenstervarianten künftig mit Sicherheitsglas ausgestattet werden müssen:

 

  • alle bodentiefe Fenster
  • alle Fenster, deren Fensterbänke niedriger als 80cm sind
  • alle Hebe-/Schiebeanlagen (Schiebetüren)
  • alle verglasten Balkon- / Terrassentüren
 
Diese Regelung gilt nur für alle neu eingebauten Fenster. Ihre derzeitigen Balkon- und Terrassentüren müssen Sie also nicht zwangsläufig austauschen.
Sikkerhedsglas vinduespartier Sikkerhedsglas vinduespartier

Unterschied zwischen VSG-Verglasung und normalem Klarglas

Wenn Sie Bereiche in Ihrem Haus haben, in denen die Gefahr besteht, dass Glassplitter Sie treffen, wenn das Fenster zerbricht, ist am entsprechenden Fenster die Verwendung von Verbundsicherheitsglas eine Überlegung wert. 

 

Hier eine kleine Demonstration zur VSG-Verglasung

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