Sicherheitsglas

Regeln für Sicherheitsglas
Wenn Sie Fenster und Türen bestellen, sollten Sie sich im Voraus mit der geltenden Bauordnung auseinandersetzen, da diese vorgibt, wann und wo Sicherheitsglas verbaut werden muss.
Dies bedeutet, dass folgende Fenstervarianten künftig mit Sicherheitsglas ausgestattet werden müssen:
- alle bodentiefe Fenster
- alle Fenster, deren Fensterbänke niedriger als 80cm sind
- alle Hebe-/Schiebeanlagen (Schiebetüren)
- alle verglasten Balkon- / Terrassentüren


Unterschied zwischen VSG-Verglasung und normalem Klarglas
Wenn Sie Bereiche in Ihrem Haus haben, in denen die Gefahr besteht, dass Glassplitter Sie treffen, wenn das Fenster zerbricht, ist am entsprechenden Fenster die Verwendung von Verbundsicherheitsglas eine Überlegung wert.
Hier eine kleine Demonstration zur VSG-Verglasung


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